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Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit für Webseiten, Dokumente und mobile Anwendungen ist eine Verpflichtung für öffentliche Stellen gemäß Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern oder den einschlägigen Fachgesetzen. Dementsprechend dürfen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nicht dahinter zurückbleiben. Die von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik herausgegebene Handreichung zeigt für eine neu zu entwickelnde IT-Lösung (Desktop- und Web-Anwendung) auf, wie sich die Vorgaben zur Barrierefreiheit in einem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren umsetzen lassen.
Link zur Handreichung:
https://handreichungen.bfit-bund.de/textbausteine-vergabe-softwareentwicklung/