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Berlin (kobinet) „2. Durchsetzung der Rechte stärken: Betroffene von Diskriminierung haben große Hürden bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Sie erleben den rechtlichen Weg oft als mühsam und belastend. Es sollte daher eine Prozessstandschaft im AGG eingeführt werden, die es Antidiskriminierungsverbänden erlaubt, das Recht einer diskriminierten Person im eigenen Namen geltend zu machen. Außerdem braucht es ein Verbandsklagerecht, damit Antidiskriminierungsverbände auch unabhängig vom Einzelfall rechtlich vorgehen können.“ Darauf hat das aus über 120 Organisationen bestehende Bündnis AGG Reform Jetzt bereits 2023 hingewiesen. Da es mit der versprochenen und aufgrund von EU-Richtlinien dringend nötigen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht vorangeht, erinnert das NETZWERK ARTIKEL 3 an diese zweite von insgesamt elf Forderungen des Bündnisses.




