Berlin (kobinet)
Seit über 3 Jahren gibt es ein Bündnis.
Ein Bündnis ist eine Gruppe von Menschen.
Sie arbeiten zusammen für ein Ziel.
Das Bündnis heißt: AGG Reform Jetzt!
In dem Bündnis sind über 120 Gruppen.
Die Gruppen wollen ein Gesetz ändern.
Das Gesetz heißt: Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz.
Das Gesetz schützt Menschen vor Ungerechtigkeit.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Die Abkürzung ist: AGG.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 ist auch dabei.
Das ist eine Gruppe für Menschen mit Behinderung.
Die Bundes-Regierung soll das Gesetz ändern.
Die Bundes-Regierung macht Gesetze für ganz Deutschland.
Aber die Bundes-Regierung hat das nicht gemacht.
Dabei muss Deutschland EU-Regeln umsetzen.
Die EU ist eine Gruppe von Ländern.
27 Länder in Europa arbeiten zusammen.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 erinnert an die Forderungen.
Eine Forderung ist ein Wunsch.
Du sagst laut was du willst.
Die Forderungen sind heute noch wichtig.
Eine wichtige Forderung ist:
Das AGG soll auch für Behörden gelten.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für die Bürger.
Bisher gilt das AGG nur für Arbeit.
Und für Waren und Dienst-Leistungen.
Eine Dienst-leistung ist eine Hilfe.
Jemand hilft dir bei etwas.
Das AGG schützt nicht vor Diskriminierung durch den Staat.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Aber beim Staat passiert oft Diskriminierung.
Zum Beispiel im Amt.
Oder bei Bus und Bahn.
Oder bei der Polizei.
Foto: advd
Berlin (kobinet) Seit über drei Jahren engagiert sich das Bündnis AGG Reform Jetzt!, in dem sich über 120 Organisationen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einsetzen. Mit dabei ist auch das NETZWERK ARTIKEL 3. Da die Bundesregierung trotz einer nötigen Umsetzung von EU-Richtlinien die Gesetzesreform immer noch nicht auf den Weg gebracht hat, erinnert das NETZWERK ARTIKEL 3 an die Forderungen des Bündnis für die AGG-Reform, die heute noch so aktuell sind, wie eh und je. "Anwendungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen ausweiten: Das AGG gilt lediglich bei Diskriminierung in den Lebensbereichen Beschäftigung sowie Güter und Dienstleistungen. Der Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich des staatlichen Handelns, in dem aber häufig Diskriminierung stattindet (z.B. in der Verwaltung, im öffentlichen Nahverkehr oder Polizei)." So lautet die erste Forderung des Bündnis AGG Reform Jetzt!.
Link zur Stellungnahme und zu den Forderungen zur AGG-Reform des Bündnis AGG Reform Jetzt!
Foto: advd
Berlin (kobinet) Seit über drei Jahren engagiert sich das Bündnis AGG Reform Jetzt!, in dem sich über 120 Organisationen für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einsetzen. Mit dabei ist auch das NETZWERK ARTIKEL 3. Da die Bundesregierung trotz einer nötigen Umsetzung von EU-Richtlinien die Gesetzesreform immer noch nicht auf den Weg gebracht hat, erinnert das NETZWERK ARTIKEL 3 an die Forderungen des Bündnis für die AGG-Reform, die heute noch so aktuell sind, wie eh und je. "Anwendungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen ausweiten: Das AGG gilt lediglich bei Diskriminierung in den Lebensbereichen Beschäftigung sowie Güter und Dienstleistungen. Der Diskriminierungsschutz des AGG greift nicht im Bereich des staatlichen Handelns, in dem aber häufig Diskriminierung stattindet (z.B. in der Verwaltung, im öffentlichen Nahverkehr oder Polizei)." So lautet die erste Forderung des Bündnis AGG Reform Jetzt!.
Link zur Stellungnahme und zu den Forderungen zur AGG-Reform des Bündnis AGG Reform Jetzt!




