Menu Close

Wegweiser Gewaltschutz des Arbeitskreises Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen

Infozeichen
Info blau Symbol
Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) Seit 2021 sind die Erbringer von Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen vor Gewalt zu treffen, insbesondere auch für Frauen und Kinder. Zu einer wirksamen Umsetzung gehören spezielle Konzepte zum Gewaltschutz, die auf die jeweiligen Einrichtungen oder Dienstleistungen abgestellt sind. Die zuständigen Stellen (Rehabilitationsträger, Integrationsämter) wirken auf die Erfüllung dieser Verpflichtung hin (§ 37a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Henry Spradau weist in seinem Bericht auf den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Wegweiser zum Gewaltschutz hin.

Wegweiser Gewaltschutz des Arbeitskreises Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen

Von Henry Spradau

Seit 2021 sind die Erbringer von Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen vor Gewalt zu treffen, insbesondere auch für Frauen und Kinder. Zu einer wirksamen Umsetzung gehören spezielle Konzepte zum Gewaltschutz, die auf die jeweiligen Einrichtungen oder Dienstleistungen abgestellt sind. Die zuständigen Stellen (Rehabilitationsträger, Integrationsämter) wirken auf die Erfüllung dieser Verpflichtung hin (§ 37a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2024 den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammenarbeiten, um den Gewaltschutz zu stärken. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben gemeinsam einen Wegweiser erarbeitet, der im November 2025 vorgelegt wurde. Es werden fünf Handlungsfelder beschrieben, die eine Hilfestellung darstellen, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen. Einvernehmen besteht darin, dass es sich nicht um einen einmaligen Vorgang, sondern um einen fortlaufenden Prozess handeln muss, dass alle Beteiligten daran mitwirken müssen und dass es wichtig ist, die Betroffenen einzubeziehen und zu stärken.

Link zum Wegweiser:

https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a715-wegweiser-gewaltschutz.html?etcc_cmp=newsletter_aktuelles_2025-11-20&etcc_med=Email