Berlin (kobinet)
Von Henry Spradau
Seit 2021 gibt es eine neue Regel.
Die Regel steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Abkürzung ist: SGB 9.
Die Regel sagt:
Einrichtungen müssen Menschen mit Behinderungen schützen.
Einrichtungen sind zum Beispiel: Wohn-Heime oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Sie müssen sie vor Gewalt schützen.
Besonders Frauen und Kinder brauchen Schutz.
Gewalt bedeutet:
Jemand tut einem anderen Menschen weh.
Das kann körperlich sein.
Oder seelisch.
Die Einrichtungen müssen Schutz-Konzepte machen.
Ein Schutz-Konzept ist ein Plan.
Der Plan zeigt: So schützen wir die Menschen vor Gewalt.
Jede Einrichtung braucht ein eigenes Konzept.
Es gibt Ämter, die das prüfen.
Diese Ämter heißen: Rehabilitations-Träger.
Das sind Ämter und Kranken-Kassen.
Sie helfen Menschen mit Behinderung.
Oder: Integrations-Ämter.
Sie helfen Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
Und sie beraten Firmen.
Sie achten darauf: Gibt es einen guten Schutz?
Im Jahr 2024 gab es ein Treffen.
Das Bundes-Ministerium hat das Treffen gemacht.
Das Ministerium kümmert sich um Arbeit.
Und um Soziales.
Bei dem Treffen waren viele Menschen dabei:
Menschen aus der Politik.
Menschen aus Verbänden.
Verbände sind Gruppen von Menschen.
Sie setzen sich für die gleichen Ziele ein.
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.
Menschen aus Einrichtungen.
Und Menschen mit Behinderungen selbst.
Alle haben zusammen einen Weg-Weiser gemacht.
Der Weg-Weiser ist fertig seit November 2025.
Ein Weg-Weiser ist eine Hilfe.
Er zeigt: So kann man Menschen besser schützen.
Der Weg-Weiser hat 5 Teile.
Die Teile heißen: Handlungs-Felder.
Das sind verschiedene Bereiche für die Arbeit.
Zum Beispiel: Gesundheit oder Bildung.
In jedem Teil steht: Das kann man tun.
Alle sind sich einig:
Gewalt-Schutz ist keine einmalige Sache.
Es ist ein Prozess.
Das ist ein Ablauf mit mehreren Schritten.
Die Schritte kommen nach-einander.
Ein Prozess geht immer weiter.
Wichtig ist auch:
Alle müssen mit-machen.
Die Menschen mit Behinderungen müssen mit-reden können.
Sie sind die Experten und Expertinnen.
Den Weg-Weiser kann man herunter-laden.

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Seit 2021 sind die Erbringer von Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen vor Gewalt zu treffen, insbesondere auch für Frauen und Kinder. Zu einer wirksamen Umsetzung gehören spezielle Konzepte zum Gewaltschutz, die auf die jeweiligen Einrichtungen oder Dienstleistungen abgestellt sind. Die zuständigen Stellen (Rehabilitationsträger, Integrationsämter) wirken auf die Erfüllung dieser Verpflichtung hin (§ 37a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Henry Spradau weist in seinem Bericht auf den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Wegweiser zum Gewaltschutz hin.
Wegweiser Gewaltschutz des Arbeitskreises Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen
Von Henry Spradau
Seit 2021 sind die Erbringer von Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen vor Gewalt zu treffen, insbesondere auch für Frauen und Kinder. Zu einer wirksamen Umsetzung gehören spezielle Konzepte zum Gewaltschutz, die auf die jeweiligen Einrichtungen oder Dienstleistungen abgestellt sind. Die zuständigen Stellen (Rehabilitationsträger, Integrationsämter) wirken auf die Erfüllung dieser Verpflichtung hin (§ 37a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2024 den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammenarbeiten, um den Gewaltschutz zu stärken. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben gemeinsam einen Wegweiser erarbeitet, der im November 2025 vorgelegt wurde. Es werden fünf Handlungsfelder beschrieben, die eine Hilfestellung darstellen, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen. Einvernehmen besteht darin, dass es sich nicht um einen einmaligen Vorgang, sondern um einen fortlaufenden Prozess handeln muss, dass alle Beteiligten daran mitwirken müssen und dass es wichtig ist, die Betroffenen einzubeziehen und zu stärken.
Link zum Wegweiser:

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Seit 2021 sind die Erbringer von Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen vor Gewalt zu treffen, insbesondere auch für Frauen und Kinder. Zu einer wirksamen Umsetzung gehören spezielle Konzepte zum Gewaltschutz, die auf die jeweiligen Einrichtungen oder Dienstleistungen abgestellt sind. Die zuständigen Stellen (Rehabilitationsträger, Integrationsämter) wirken auf die Erfüllung dieser Verpflichtung hin (§ 37a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Henry Spradau weist in seinem Bericht auf den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichten Wegweiser zum Gewaltschutz hin.
Wegweiser Gewaltschutz des Arbeitskreises Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen
Von Henry Spradau
Seit 2021 sind die Erbringer von Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verpflichtet, besondere Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen vor Gewalt zu treffen, insbesondere auch für Frauen und Kinder. Zu einer wirksamen Umsetzung gehören spezielle Konzepte zum Gewaltschutz, die auf die jeweiligen Einrichtungen oder Dienstleistungen abgestellt sind. Die zuständigen Stellen (Rehabilitationsträger, Integrationsämter) wirken auf die Erfüllung dieser Verpflichtung hin (§ 37a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – SGB IX).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende 2024 den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Praxis und Selbstvertretung zusammenarbeiten, um den Gewaltschutz zu stärken. Die Mitglieder des Arbeitskreises haben gemeinsam einen Wegweiser erarbeitet, der im November 2025 vorgelegt wurde. Es werden fünf Handlungsfelder beschrieben, die eine Hilfestellung darstellen, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen. Einvernehmen besteht darin, dass es sich nicht um einen einmaligen Vorgang, sondern um einen fortlaufenden Prozess handeln muss, dass alle Beteiligten daran mitwirken müssen und dass es wichtig ist, die Betroffenen einzubeziehen und zu stärken.
Link zum Wegweiser:




