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Forschungsbericht zur Begleitung und Assistenz im Krankenhaus liegt vor

Transparent: Assistenz im Krankenhaus ist über-lebenswichtig
Assistenz im Krankenhaus ist über-lebenswichtig
Foto: privat

Berlin (kobinet) Ab 1. November 2022 hat der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit Behinderung eine Assistenz bei stationären Krankenhausbehandlungen zu sichern. Dazu wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzt (§ 113 SGB IX), damit eine "Begleitung und Befähigung von Menschen mit Behinderungen durch vertraute Bezugspersonen" stattfinden kann. Wie dies in der Praxis umgesetzt wird, hierzu wurde nun ein Forschungsbericht veröffentlicht, auf den Henry Spradau in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten hinweist.

Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus: Auswertung der Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB – Buch V und Buch IX)

Von Henry Spradau

Ab 1.11.2022 hat der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit Behinderung eine Assistenz bei stationären Krankenhausbehandlungen zu sichern. Dazu wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzt (§ 113 SGB IX), damit eine „Begleitung und Befähigung von Menschen mit Behinderungen durch vertraute Bezugspersonen“ stattfinden kann. Dies kann notwendig sein wegen besonderer behinderungsbedingter Bedürfnisse, wegen der Verständigung oder um Menschen mit Behinderungen im Umgang mit Belastungssituationen zu unterstützen. Ferner hat die erforderliche Begleitperson (nahe Angehörige oder aus dem engsten persönlichen Umfeld) einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ein Verdienstausfall entsteht  (§ 44b SGBV).

Vorgeschrieben wurde, dass die Bundesministerien für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales die Wirkungen, auch finanziell, der neuen Regelungen zu einer besseren barrierefreien Krankenhausbehandlung auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen (§ 113 Abs. 7 SGB IX).

Die nun vorliegende Evaluation hat u.a. untersucht, ob die Neuregelungen bedarfs- und praxisgerecht sind, wie sie tatsächlich in Anspruch genommen werden, welche Kosten entstehen, wie die Antrags- und Verwaltungsverfahren ablaufen, welche Tätigkeiten die Assistenzkräfte in welchem zeitlichen Umfang in Abstimmung mit dem Krankenhauspersonal ausführen usw. Ferner sollte festgestellt werden, ob die Vorschriften über die Begleitung einen wirksamen Beitrag zu einer inklusiven  Krankenhausbehandlung leisten und ob die getroffenen Regelungen sich bewährt haben oder weiterentwickelt werden sollten.

Der Forschungsbericht schildert die neue Situation ausführlich. Er stellt fest, dass die Regelungen von den Betroffenen sehr positiv aufgenommen werden. Allerdings ist die Inanspruchnahme bisher sehr gering, weil die Leistungen nicht allgemein bekannt sind und sie noch nicht in allen Landesrahmenplänen der Bundesländer für die medizinische Versorgung verankert sind. Es kommt also darauf an, die Beratung zu verstärken und die rechtlichen Vorgaben weiter zu entwickeln. Der Bericht macht dazu eine Reihe von Vorschlägen, auch zum besseren Ineinandergreifen der Regelungen nach SGB V und SGB IX.

Link zum Forschungsbericht:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-673-begleitung-von-menschen-mit-behinderungen-im-krankenhaus.pdf?__blob=publicationFile&v=1