Berlin (kobinet)
Seit dem 1.
November 2022 gibt es ein neues Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Es gibt Gesetze für Politik, Natur und Religion.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Menschen mit Behinderungen können jetzt Hilfe im Kranken-haus bekommen.
Eine vertraute Person kann sie begleiten.
Diese Begleitung nennt man: Assistenz.
Eine Assistenz hilft anderen Menschen.
Die Hilfe ist im Alltag.
Die Assistenz kann helfen bei der Verständigung.
Verständigung bedeutet: Menschen reden miteinander.
Sie verstehen sich dann besser.
Das Gesetz steht im Sozial-gesetz-buch 9.
Das ist ein Gesetz-buch in Deutschland.
Man sagt auch SGB 9 dazu.
Dort steht es in Paragraf 113.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Man schreibt dafür das Zeichen §.
Die Begleit-person kann eine Angehörige sein.
Angehörige sind Menschen aus der Familie.
Zum Beispiel: Eltern, Kinder oder Geschwister.
Oder eine Person aus dem Umfeld.
Die Begleit-person bekommt Kranken-geld.
Kranken-geld ist Geld von der Kranken-kasse.
Du bekommst das Geld, wenn du krank bist.
Dann kannst du nicht arbeiten.
Das gilt nur bei der Begleitung.
Dann kann die Person nicht arbeiten.
Zwei Ministerien haben die Regeln überprüft.
Ministerien sind wichtige Ämter in Deutschland.
Dort arbeiten Minister und Mit-arbeiter.
Das war das Ministerium für Gesundheit.
Und das Ministerium für Arbeit und Soziales.
Sie haben einen Bericht geschrieben.
Ein Forschungs-bericht ist ein Text über eine Untersuchung.
Forscher schreiben auf, was sie heraus-gefunden haben.
Der Bericht zeigt: Die Regeln sind gut.
Die Menschen mit Behinderungen finden das auch.
Aber es gibt ein Problem:
Nur wenige Menschen nutzen die Assistenz.
Viele Menschen wissen nichts von der Assistenz.
Die Regeln stehen nicht überall in den Plänen.
Diese Pläne heißen: Landes-rahmen-pläne.
Die Beratung muss besser werden.
Eine Beratung ist ein Gespräch.
Man redet über ein Problem.
Der Bericht macht Vorschläge.
Die Vorschläge sollen die Regeln verbessern.
Henry Spradau hat über den Bericht geschrieben.
Er schreibt für die kobinet-nachrichten.
Den Bericht kann man im Internet lesen.
Der Link zum Bericht ist: Bericht Begleitung im Kranken-haus
Foto: privat
Berlin (kobinet) Ab 1. November 2022 hat der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit Behinderung eine Assistenz bei stationären Krankenhausbehandlungen zu sichern. Dazu wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzt (§ 113 SGB IX), damit eine "Begleitung und Befähigung von Menschen mit Behinderungen durch vertraute Bezugspersonen" stattfinden kann. Wie dies in der Praxis umgesetzt wird, hierzu wurde nun ein Forschungsbericht veröffentlicht, auf den Henry Spradau in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten hinweist.
Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus: Auswertung der Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB – Buch V und Buch IX)
Von Henry Spradau
Ab 1.11.2022 hat der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit Behinderung eine Assistenz bei stationären Krankenhausbehandlungen zu sichern. Dazu wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzt (§ 113 SGB IX), damit eine „Begleitung und Befähigung von Menschen mit Behinderungen durch vertraute Bezugspersonen“ stattfinden kann. Dies kann notwendig sein wegen besonderer behinderungsbedingter Bedürfnisse, wegen der Verständigung oder um Menschen mit Behinderungen im Umgang mit Belastungssituationen zu unterstützen. Ferner hat die erforderliche Begleitperson (nahe Angehörige oder aus dem engsten persönlichen Umfeld) einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ein Verdienstausfall entsteht (§ 44b SGBV).
Vorgeschrieben wurde, dass die Bundesministerien für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales die Wirkungen, auch finanziell, der neuen Regelungen zu einer besseren barrierefreien Krankenhausbehandlung auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen (§ 113 Abs. 7 SGB IX).
Die nun vorliegende Evaluation hat u.a. untersucht, ob die Neuregelungen bedarfs- und praxisgerecht sind, wie sie tatsächlich in Anspruch genommen werden, welche Kosten entstehen, wie die Antrags- und Verwaltungsverfahren ablaufen, welche Tätigkeiten die Assistenzkräfte in welchem zeitlichen Umfang in Abstimmung mit dem Krankenhauspersonal ausführen usw. Ferner sollte festgestellt werden, ob die Vorschriften über die Begleitung einen wirksamen Beitrag zu einer inklusiven Krankenhausbehandlung leisten und ob die getroffenen Regelungen sich bewährt haben oder weiterentwickelt werden sollten.
Der Forschungsbericht schildert die neue Situation ausführlich. Er stellt fest, dass die Regelungen von den Betroffenen sehr positiv aufgenommen werden. Allerdings ist die Inanspruchnahme bisher sehr gering, weil die Leistungen nicht allgemein bekannt sind und sie noch nicht in allen Landesrahmenplänen der Bundesländer für die medizinische Versorgung verankert sind. Es kommt also darauf an, die Beratung zu verstärken und die rechtlichen Vorgaben weiter zu entwickeln. Der Bericht macht dazu eine Reihe von Vorschlägen, auch zum besseren Ineinandergreifen der Regelungen nach SGB V und SGB IX.
Link zum Forschungsbericht:
Foto: privat
Berlin (kobinet) Ab 1. November 2022 hat der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit Behinderung eine Assistenz bei stationären Krankenhausbehandlungen zu sichern. Dazu wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzt (§ 113 SGB IX), damit eine "Begleitung und Befähigung von Menschen mit Behinderungen durch vertraute Bezugspersonen" stattfinden kann. Wie dies in der Praxis umgesetzt wird, hierzu wurde nun ein Forschungsbericht veröffentlicht, auf den Henry Spradau in seinem Beitrag für die kobinet-nachrichten hinweist.
Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus: Auswertung der Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB – Buch V und Buch IX)
Von Henry Spradau
Ab 1.11.2022 hat der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Menschen mit Behinderung eine Assistenz bei stationären Krankenhausbehandlungen zu sichern. Dazu wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzt (§ 113 SGB IX), damit eine „Begleitung und Befähigung von Menschen mit Behinderungen durch vertraute Bezugspersonen“ stattfinden kann. Dies kann notwendig sein wegen besonderer behinderungsbedingter Bedürfnisse, wegen der Verständigung oder um Menschen mit Behinderungen im Umgang mit Belastungssituationen zu unterstützen. Ferner hat die erforderliche Begleitperson (nahe Angehörige oder aus dem engsten persönlichen Umfeld) einen Anspruch auf Krankengeld, wenn ein Verdienstausfall entsteht (§ 44b SGBV).
Vorgeschrieben wurde, dass die Bundesministerien für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales die Wirkungen, auch finanziell, der neuen Regelungen zu einer besseren barrierefreien Krankenhausbehandlung auswerten und die Ergebnisse veröffentlichen (§ 113 Abs. 7 SGB IX).
Die nun vorliegende Evaluation hat u.a. untersucht, ob die Neuregelungen bedarfs- und praxisgerecht sind, wie sie tatsächlich in Anspruch genommen werden, welche Kosten entstehen, wie die Antrags- und Verwaltungsverfahren ablaufen, welche Tätigkeiten die Assistenzkräfte in welchem zeitlichen Umfang in Abstimmung mit dem Krankenhauspersonal ausführen usw. Ferner sollte festgestellt werden, ob die Vorschriften über die Begleitung einen wirksamen Beitrag zu einer inklusiven Krankenhausbehandlung leisten und ob die getroffenen Regelungen sich bewährt haben oder weiterentwickelt werden sollten.
Der Forschungsbericht schildert die neue Situation ausführlich. Er stellt fest, dass die Regelungen von den Betroffenen sehr positiv aufgenommen werden. Allerdings ist die Inanspruchnahme bisher sehr gering, weil die Leistungen nicht allgemein bekannt sind und sie noch nicht in allen Landesrahmenplänen der Bundesländer für die medizinische Versorgung verankert sind. Es kommt also darauf an, die Beratung zu verstärken und die rechtlichen Vorgaben weiter zu entwickeln. Der Bericht macht dazu eine Reihe von Vorschlägen, auch zum besseren Ineinandergreifen der Regelungen nach SGB V und SGB IX.
Link zum Forschungsbericht:




