Berlin (kobinet)
Gute Neuigkeiten zum Jahres-Anfang.
Es geht um blinde Menschen.
Sie leben im Saarland.
Und sie leben in Schleswig-Holstein.
Das Saarland ist ein Bundes-Land.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Schleswig-Holstein ist auch ein Bundes-Land.
Blinde Menschen bekommen Geld vom Staat.
Das Geld heißt: Blinden-Geld.
Das Blinden-Geld wird jetzt mehr.
So ist es im Saarland:
Im Saarland heißt das Geld: Teil-Habe-Geld.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Ab Januar 2026 gibt es mehr Geld.
Es sind 10 Euro mehr pro Monat.
Erwachsene blinde Menschen bekommen dann 460 Euro.
Kinder bekommen 327 Euro.
Jugendliche bekommen auch 327 Euro.
Taub-blinde Menschen bekommen noch mehr Geld.
Taub-blind bedeutet: Eine Person kann nicht sehen.
Und die Person kann auch nicht hören.
Erwachsene taub-blinde Menschen bekommen 685 Euro.
Kinder bekommen 486 Euro.
Jugendliche bekommen auch 486 Euro.
Das hat der Deutsche Blinden-Verband gesagt.
Der Deutsche Blinden-Verband ist eine Gruppe.
Die Gruppe hilft blinden Menschen in Deutschland.
Die Abkürzung ist: DBSV.
So ist es in Schleswig-Holstein:
Dort gibt es ab April 2026 mehr Geld.
Es sind 25 Euro mehr pro Monat.
Alle bekommen einmal 75 Euro extra.
So gilt die Erhöhung schon ab Januar 2026.
Erhöhung bedeutet: Es wird mehr Geld bezahlt.
Erwachsene blinde Menschen bekommen dann 350 Euro.
Das sind 350 Euro pro Monat.
Kinder bekommen 250 Euro pro Monat.
Jugendliche bekommen auch 250 Euro pro Monat.
Taub-blinde Menschen bekommen 450 Euro pro Monat.
Das hat der DBSV berichtet.
Hans-Werner Lange ist der Chef vom DBSV.
Er sagt: Die Erhöhung ist gut.
Die Erhöhung ist wichtig.
Blinde Menschen brauchen das Geld.
So können sie besser am Leben teil-nehmen.
Aber es gibt ein Problem:
Jedes Bundes-Land hat andere Regeln.
Der DBSV möchte etwas ändern.
Das Blinden-Geld soll überall gleich sein.
Es soll in ganz Deutschland gleich sein.
Alle sollen gleich viel Geld bekommen.
Das Geld soll für alle reichen.
Es soll egal sein: Wie viel Geld hat jemand schon.
Auch seh-behinderte Menschen sollen Geld bekommen.
Seh-behindert bedeutet: Eine Person kann nicht gut sehen.
Aber die Person kann ein bisschen sehen.
Mehr Informationen:
Alle Beträge vom Blinden-Geld stehen im Internet.
Die Internet-Seite ist: www.dbsv.org/blindengeld.html

Foto: Pixabay/peter-facebook
Berlin (kobinet) Zum Beginn des neuen Jahres gibt es gute Nachrichten für Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld im Saarland und in Schleswig-Holstein. Eine bereits 2024 beschlossene Erhöhung des Blindengeldes im Saarland (dort Teilhabegeld genannt) tritt im Januar 2026 in Kraft. Der Nachteilsausgleich steigt jeweils um 10 Euro monatlich. Volljährige blinde Menschen erhalten nun 460 Euro, minderjährige blinde Menschen 327 Euro. Für taubblinde Menschen betragen die Leistungen 685 Euro (für Volljährige) bzw. 486 Euro (für Minderjährige) pro Monat. Dies teilte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem aktuellen Newsletter dbsv-direkt mit.
Auch in Schleswig-Holstein geht es voran: Kurz vor Jahresende 2025 hatte der Landtag eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 25 Euro monatlich beschlossen. Diese wird ab dem 1. April 2026 ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro, sodass die Erhöhung faktisch ab Januar 2026 gilt. Das Landesblindengeld beträgt damit 350 Euro pro Monat für erwachsene blinde Menschen, 250 Euro für minderjährige blinde Menschen und 450 Euro für taubblinde Menschen, berichtet dbsv-direkt.
„Die beiden Erhöhungen des Landesblindengeldes sind zu begrüßen und dringend notwendig, um blinden sowie taubblinden Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern“, sagt Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV. Problematisch ist aber weiterhin der große Flickenteppich: „Ziel des Verbandes ist und bleibt daher die Schaffung eines bundesweit einheitlichen, auskömmlichen, einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes sowie entsprechender Leistungen für taubblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.“
Alle aktuellen Blindengeldbeträge gibt’s auf www.dbsv.org/blindengeld.html zum Nachlesen.

Foto: Pixabay/peter-facebook
Berlin (kobinet) Zum Beginn des neuen Jahres gibt es gute Nachrichten für Empfängerinnen und Empfänger von Blindengeld im Saarland und in Schleswig-Holstein. Eine bereits 2024 beschlossene Erhöhung des Blindengeldes im Saarland (dort Teilhabegeld genannt) tritt im Januar 2026 in Kraft. Der Nachteilsausgleich steigt jeweils um 10 Euro monatlich. Volljährige blinde Menschen erhalten nun 460 Euro, minderjährige blinde Menschen 327 Euro. Für taubblinde Menschen betragen die Leistungen 685 Euro (für Volljährige) bzw. 486 Euro (für Minderjährige) pro Monat. Dies teilte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in seinem aktuellen Newsletter dbsv-direkt mit.
Auch in Schleswig-Holstein geht es voran: Kurz vor Jahresende 2025 hatte der Landtag eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 25 Euro monatlich beschlossen. Diese wird ab dem 1. April 2026 ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro, sodass die Erhöhung faktisch ab Januar 2026 gilt. Das Landesblindengeld beträgt damit 350 Euro pro Monat für erwachsene blinde Menschen, 250 Euro für minderjährige blinde Menschen und 450 Euro für taubblinde Menschen, berichtet dbsv-direkt.
„Die beiden Erhöhungen des Landesblindengeldes sind zu begrüßen und dringend notwendig, um blinden sowie taubblinden Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern“, sagt Hans-Werner Lange, Präsident des DBSV. Problematisch ist aber weiterhin der große Flickenteppich: „Ziel des Verbandes ist und bleibt daher die Schaffung eines bundesweit einheitlichen, auskömmlichen, einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes sowie entsprechender Leistungen für taubblinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.“
Alle aktuellen Blindengeldbeträge gibt’s auf www.dbsv.org/blindengeld.html zum Nachlesen.




