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Berlin (kobinet) Wenn Wohngemeinschaften gerade mit Menschen mit höherem Unterstützungs- und Pflegebedarf nach den Richtlinien „stationären“ Räumlichkeiten zugeordnet werden, würde der Anspruch auf Pflegeleistungen in erforderlichem Umfang entfallen und Leistungen auf monatlich 266 € pauschalisiert und begrenzt. Diesen Bestrebung widersetzen sich Fachverbände sowie Vertreterinnnen und Vertreter innovativer Wohnprojekte











































