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UN-BRK und Recht auf Arbeit

Die Grafik zeigt das Logo des Landesverbandes Niedersachsen des SoVD
Die Grafik zeigt das Logo des Landesverbandes Niedersachsen des SoVD
Foto: SoVD

Hannover (kobinet) Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt nach wie vor deutlich oberhalb der allgemeinen Arbeitslosenquote. Wie lässt sich das ändern? Welche Rolle können die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) übernehmen? Und welche politischen Konzepte braucht es? Um diese Fragen geht es bei der Fachtagung „Gleiches Recht auf Arbeit – Wo stehen wir nach 10 Jahren UN-BRK?“ des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Niedersachsen.

Mit der Fachtagung, die Anfang August im Landesmuseum in Hannover stattfidnet, will der will der Landesverband des SoVD eine Bestandsaufnahme machen und auch einen Blick in die europäischen Nachbarländer werfen. Obwohl das Recht auf Arbeit auch für Menschen mit Behinderung seit zehn Jahren in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft ist, passiert in dem Bereich viel zu wenig. Menschen mit Behinderung haben immer noch Schwierigkeiten, wenn es um einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geht.

Am Nachmittag diskutieren die arbeitsmarktpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen mit Niedersachsens größtem Sozialverband.