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Bielefeld (kobinet) Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden ab dem 1.1.2020 die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen getrennt. Aus diesem Grund müssen Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnformen leben, bis zum Ende des Jahres 2019 noch einen Antrag auf Weiterbewilligung ihrer Grundsicherung stellen. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben im Regierungsbezirk Detmold (KSL) hat daher für die Betroffenen eine Ausfüllhilfe in Leichter Sprache entwickelt.




