
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Zu später Stunde wurde gestern Abend vom Plenum des Deutschen Bundestages das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt neben der Entlastung von Eltern und Kindern pflegebedürftiger und behinderter Menschen u.a. auch die Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) über das Jahr 2022 hinaus und ein neugeschaffenes Budget für Ausbildung. Der Bundesrat muss dem Gesetz jedoch noch zustimmen.










































