Menu Close

Geteiltes Echo auf Angehörigen-Entlastungsgesetz

Besprechungssaal des Bundestages
Bundestag Besprechungsraum
Foto: public domain

Berlin (kobinet) Die von der Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) geplante Entlastung von Kindern und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe und Eingliederungshilfen unterhaltsverpflichtet sind, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehreren Sozialverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Kommunalvertreter*innen kritisierten bei der gestrigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales einem Bericht von Heute im Bundestag zufolge hingegen, die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs führe zu einer Entsolidarisierung der Familie. Zudem würden die entstehenden Kosten einseitig zu Städten und Gemeinden verlagert.

Eltern und Kinder sollen dem Gesetzentwurf zufolge mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro künftig nicht mehr unterhaltspflichtig sein. Harry Hieb vom Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) machte in der Anhörung zudem deutlich, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass die behinderten Menschen selbst bei der Anrechnung des Einkommens anders behandelt werden, als die Angehörigen. Deren Einkommen werde bereits ab einem Betrag von knapp über 30.000 Euro angerechnet.

Neben der Änderung bei der Unterhaltspflicht enthält der Gesetzentwurf Heute im Bundestag zufolge weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland sagte dem Bericht zufolge, die geplante Regelung, unterhaltsverpflichtete Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern zu entlasten, entspräche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und müsse konsequenterweise für alle Sozialleistungen gelten. Sie sorge zudem auch für gesellschaftliche Gerechtigkeit, sagte Verspohl. Manche Familie habe drei Pflegefälle, für die sie derzeit aufkommen müssten, andere keinen. „Diese Aufgabe muss die gesamte Gesellschaft schultern, nicht einzelne Familien“, sagte sie.

Antje Welke von der Bundesvereinigung Lebenshilfe hält den Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch die Neuregelung bei der Unterhaltspflicht nicht für gefährdet. Aus ihrer Sicht ist „keine Sogwirkung hin zu stationärer Pflege“ zu befürchten. Die verhältnismäßig hohe Grenze von 100.000 Euro sei angemessen, befand sie.

Harry Hieb vom Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz sieht in dem Gesetzentwurf hingegen „ein weiteres Beispiel für die Missachtung der UN-Behindertenrechtkonvention und der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Zentrales Anliegen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei die Entlastung Angehöriger von Pflegebedürftigen und Eltern volljähriger behinderter Kinder hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, „nicht jedoch der Menschen mit Behinderungen selbst“, wodurch das Ziel eines gleichen Lebensstandards in immer weitere Ferne rücke, kritisierte er.

Die Vertreter von Städtetag und Landkreistag gehen hingegen von deutlich höheren Kosten aus. Zudem sei von einer erheblichen Nachfragesteigerung nach stationärer Pflege auszugehen, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Das dämpfende Element der Selbstverantwortung und der familiären Solidarität werde deutlich geschwächt, betonte Johann Keller vom Deutschen Landkreistag. Er gehe davon aus, dass mit Kosten in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro zu rechnen sei, wie es in Heute im Bundestag heißt.

Link zu weiteren Infos und der Videoaufzeichnung der Anhörung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz