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Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig

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Foto: public domain

KARLSRUHE (kobinet) Leistungen für Hartz-IV-Empfängern dürfen künftig nicht mehr so schnell und so weitreichend gekürzt werden wie bisher. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundsätzlich seien Sanktionen aber zulässig. Darüber informiert der Nachrichtensender "Tagesschau.de" in einer aktuellen Meldung.



Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind demnach insbesondere die Kürzungen um 60 Prozent oder mehr, wie Vizegerichtspräsident Stephan Harbarth sagte. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden, jedoch müssen auch diese Minderungen in der Ausgestaltung abgemildert werden.

Das Urteil des Verfassungsgerichtes trägt das Aktenzeichen1 BvL 7/16

Die Meldung von „Tagesschau.de“ ist HIER vollständig nachzulesen.

Lesermeinungen

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3 Lesermeinungen
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Schulreform
05.11.2019 11:51

Eben wollte ich hier noch eine sachliche Ergänzung unter schreiben, die in dem Artikel fehlt. Jetzt muss ich aber feststellen, dass Kobi-Nachrichten mein Disqus Konto gesperrt hat. Unglaublich so was. Gerade als Nachrichten- Magazin muss man konstruktive Kritik verkraften können. So habt ihr mich aber als Leser verloren. Es gibt genügend andere Nachrichten- Magazine, die gute Nachrichten zum Thema Behinderung schreiben.

Hubertus Thomasius
Antwort auf  Schulreform
05.11.2019 17:43

Und wie kommt dann Ihre Lesermeinung hier her?
Wir bitten um Ihre Kritik.

Schulreform
Antwort auf  Hubertus Thomasius
09.11.2019 12:24

Wie meine Lesermeinung unter den Artikel kommt? In dem ich sie geschrieben habe. Logisch. Oder?

Meine Kritik habe ich doch geäußert. Oder war die so missverständlich?