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Marburg (kobinet) Heute in einer Woche jährt sich das Inkrafttreten des in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verankerten Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen zum 25. Mal. Dass es auch 25 Jahre nach der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ ins Grundgesetz immer noch vielfältige Diskriminierungen gibt, zeigt das Beispiel von Anna Mühlhause aus Marburg, die einem gestrigen RTL-Bericht zufolge immer wieder massive Probleme mit dem Mobilitätsservice der Bahn hat.










































