
Foto: Mensch zuerst
Berlin (kobinet) Im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz wurde 2016 auch ein Recht auf Informationen in Leichter Sprache verankert. Nun gibt es eine Initiative zur Entwicklung einer Norm für Leichte Sprache die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestoßen und vom Deutschen Institut für Normung (DIN) aufgegriffen wurde. Bei der Entwicklung von Kriterien zur Leichten Sprache im Sinne einer DIN-Norm können Interessierte mitmachen, wenn sie sich bis spätestens 18. Februar 2020 anmelden.











































