
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Anlässlich der morgigen Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder tritt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen dafür ein, Ausgangssperren in Wohneinrichtungen für behinderte Menschen aufzuheben.
„Wenn über Lockerungen diskutiert wird, ist es überfällig, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die mit sehr viel schärferen Einschränkungen ihrer Grundrechte leben müssen. Behinderte Menschen dürfen nicht weiterhin in Wohneinrichtungen eingesperrt werden. Sie haben unter den bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders zu leiden. Das gilt insbesondere für Menschen, die in Wohneinrichtungen leben“, so Corinna Rüffer. „Besuche von Freundinnen, Freunden und Verwandten sind schon lange verboten. In manchen Ländern ist es den Bewohnerinnen und Bewohnern sogar komplett untersagt, die Einrichtung zu verlassen. So sind sie faktisch eingesperrt und häufig auch sozial isoliert.“
Der Zugang zur digitalen Kommunikation sei zudem deutlich schlechter als in Privathaushalten oder teilweise auf grund der Beeinträchtigung nicht möglich. Wer in einer Wohneinrichtung lebe, sollte sich wie andere unter Wahrung der für alle geltenden Abstands-Vorschriften in der Öffentlichkeit bewegen dürfen. Denn ein kompletter Schutz vor Ansteckung sei auch mit einem Ausgangsverbot für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu erreichen – zumal Pflege- und Assistenzkräfte weiterhin ein und aus gingen. Auch für Menschen in Behindertenwohneinrichtungen müsse sich eine Verbesserung der Situation abzeichnen.
Finde ich sehr gut denn ich leide als freiheitsliebender Mensch sehr sehr darunter! Viel Erfolg!
Jana bruggeman
SBK Wohnheim oßendorf
Köln
Hmm,
soweit ich das nachvollziehen kann, gelten Einschränkungen beim Ausgang doch relativ für alle. Besondere Regelungen sind hier eindeutig Ländersache, weshalb Fr. Rüffer auch nicht auf Fr. Merkel warten muss.
Besonders strikt sind wohl die Regelungen in BW – sosollen Heimbewohner Geschäfte nur aufsuchen, wenn der Bedarf nicht durch die Einrichtungen gedeckt wird…“Ausgang“ an frsicher Luft und die Inanspruchnahme mediz. Versorgungsleistungen sind erlaubt.
So eine Regelung ist natürlich zum Kotzen, da hier allerfeinster Paternalismus durch die Einrichtungen gefordert wird – nur warum schreibt Fr. Rüffer dies nicht direkt ihrem Parteifreund Kretschmann?
Immerhin böte die Situation jetzt auch mal die Chance, dass die Hilfe vor Ort mal personenzentriert erbracht wird – eben weil nur ein Bewohner durch einen Mitarbeiter begleitet werden darf (statt dem Poolen ala „Gruppenaktivität“) – dies entspräche weitgehend den Forderungen der ICF und UN-BRK….
Achso geht nicht, denn die Personalressourcen sind nicht da – insb. in BW, welches die mit Abstand niedrigsten Ausgaben im Bereich der stationären EGH in Deutschland hat….