
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Frankfurt (kobinet) Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 24. März 2020 (Az.: 22 U 82/18), dass die Zeitdauer eines Haushaltsführungsschadens keineswegs auf den Zeitpunkt des Renteneintritts oder beispielsweise dem 75. Geburtstag zu begrenzen sei. Anhand dieses Urteiles wird der Unterschied zwischen dem Zivilrecht auf der einen und dem Sozialrecht auf der anderen Seite deutlich.










































