
Foto: Bundestag, gemeinfrei
Berlin (kobinet) Mit dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages für die Erhöhung des Behindertenpauschbetrages hat das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesvorhaben die erste wichtige gesetzgeberische Hürde genommen. Wenn der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt, können die neuen Regelungen ab 1. Januar 2021 gelten.









































