
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Wie die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) beim Deutschen Studentenwerk informiert, hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Allgemeine Bemerkung Nummer sechs des UN-Ausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderungen zusammengefasst und aufbereitet. Diese Allgemeine Bemerkung kommentiert die in Artikel Fünf der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Verpflichtungen der Vertragsstaaten in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung. Der Ausschuss erläutert darin ausführlich das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“.










































