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Behindert im Gesundheitswesen

Foto zeigt Sommerwolken über Berlin
Sommerwolken über Berlin
Foto: sch

Berlin (kobinet) Die Belange von Behinderten sollen nach Darstellung der Bundesregierung im Gesundheitswesen an vielen Stellen berücksichtigt sein.

Ein „möglichst selbstbestimmtes Leben“ sei das Ziel, wird in der Antwort auf eine Kleine Frage der FDP-Fraktion betont. Dazu gehöre auch die Barrierefreiheit im Gesundheitswesen. Als Beispiele nennt die Bundesregierung die Pflegereformen und die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.

Zudem seien die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, im Internet über Zugangsmöglichkeiten zur Versorgung Behinderter zu informieren. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe die Barrierefreiheit in Arztpraxen in die Bedarfsplanungsrichtlinie eingebunden. Bei der Heilmittelversorgung seien die Vertragspartner verpflichtet worden, Empfehlungen für die Ausgestaltung barrierefreier Praxen zu vereinbaren.