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Berlin (kobinet) Das umstrittene Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) steht bei der nächsten Bundesratssitzung am 18, September zur Beschlussfassung an. Nachdem der Bundestag dem Gesetz schon Anfang Juli zugestimmt hatte, muss nun noch die Länderkammer ihr Votum dafür abgeben, damit es in Kraft treten kann.











































