DÜSSELDORF (kobinet) Im Streit zwischen Elternverbänden und dem Landschaftsverband Rheinland als Träger von 38 Förderschulen in Nordrhein-Westfalen fordert nun auch der Sozialverband SoVD NRW den Landschaftsverband Rheinland dazu auf, die Benachteiligung von Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen müssen, beziehungsweise können, schnellstmöglich zu beenden. Derzeit werden die Betroffenen trotz ärztlicher Atteste und Befreiung von der Mundschutzpflicht vom Fahrdienstangebot des Landschaftsverband ausgeschlossen und somit nicht zur jeweiligen Schule befördert. Begründet wird dies mit dem Gesundheitsschutz.
Dazu stellt Franz Schrewe, der Landesvorsitzender des SoVD NRW fest: „Der Gesundheitsschutz für alle ist selbstverständlich ein wichtiges Gut. Er darf aber nicht dazu führen, dass die einen zur Schule transportiert werden und die anderen nicht. Die aktuelle Praxis ist eine Zumutung für die betroffenen Eltern, die sich nun selbst um die Beförderung kümmern sollen – und sie diskriminiert die betroffenen Schülerinnen und Schüler.“
Daher solle der Landschaftsverband zusätzliche Transporte organisieren und kluge Lösungen finden, sich aber nicht darauf zurückziehen, dass sein Beförderungsangebot ohnehin eine rein freiwillige Leistung darstelle.