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FDP: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei Intensivpflege

Jens Beeck
Jens Beeck
Foto: Jens Beeck

Berlin (kobinet) Der behindertenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck hat mit einer Anfrage im Deutschen Bundestag nachgehakt, inwieweit gewährleistet wird, dass die Verordnung zur außerklinischen Intensivpflege (AIP-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Beschlüssen des Deutschen Bundestages zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) entspricht. Damit tritt der FDP-Politiker dafür ein, dass die Selbstbestimmung von Menschen, die Intensivpflege nutzen, weiterhin gewährleistet wird.

„Der G-BA trifft als oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen seine Entscheidungen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an die gesetzlichen Vorgaben gebunden“, heißt es u.a. in der Antwort auf die Anfrage aus dem Bundesgesundheitsministerium. Weiter heißt es dort: „Das Bundesministerium für Gesundheit führt im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Befugnisse die Rechtsaufsicht über den G-BA. Es prüft insbesondere die Rechtmäßigkeit der vom G-BA beschlossenen und vorgelegten Richtlinien nach §94 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch.“ Nach Vorgaben aus dem IPReG hat der G-BA die Richtlinie innerhalb von 12 Monaten nach Verkündung des Gesetzes zu beschließen.

„Das Selbstbestimmungsrecht von außerklinischen Intensivpflegepatienten muss auf jeden Fall gewahrt bleiben. Das Bundesgesundheitsministerium ist deshalb gefordert, bei der Umsetzung des IPReG durch den Gemeinsamen Bundesausschuss genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten. Andernfalls droht Menschen mit Behinderung der Verlust ihrer Selbstbestimmung durch die Hintertür. Die Freien Demokraten werden die weitere Entwicklung deshalb genau beobachten“, betonte Jens Beeck angesichts der Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf seine Anfrage.