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Schülerinnen und Schüler von der Beförderung ausgeschlossen

Wappen Bundesland Nordrhein-Westfalen
Wappen Bundesland Nordrhein-Westfalen
Foto: Gemeinfrei, public domain

KÖLN (kobinet) Seit zwei Wochen gilt die strenge Maskenpflicht an Nordrhein-Westfalens Schulen. Jetzt wird deutlich: In der Umsetzung der Maskenpflicht lässt das Land einen Teil der Schülerinnen und Schüler, wie die Landeselternkonferenz Nordrhein-Westfalen berichtet, einfach zurück. Vor allem in den Förderschulen und trifft das infektionsgefährdete Schülergruppen, die keine Masken tragen können.

Einige Kommunen, kirchliche Träger, aber auch der große Landschaftsverband Rheinland LVR weigern sich, Schülerinnen und Schüler in ihren Schulbussen zu transportieren, die behinderungsbedingt oder krankheitsbedingt keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Traditionell werden Schülerinnen und Schüler der Förderschulen, vor allem der Schulen für körperlich, geistig oder sinnesbehinderte Kinder und Jugendliche, in öffentlich finanzierten Schülertransporten zu ihren oft zehn, zwanzig oder dreißig Kilometer entfernten Schule gefahren. Für einge Eltern ist der Fahrdienst ein wichtiges Argument, ihr Kind an der Förderschule und nicht in einer inklusiven Schule anzumelden.

Zuerst wurde in der vergangenen Woche ein Fall in Bonn öffentlich bekannt, in dem ein Schüler seine Förderschule nicht besuchen konnte, weil der Fahrdienst ihn nicht mitnahm. Dann folgte eine Veröffentlichung über sitzengelassene Förderschülerinnen und Schüler einer Schule in Viersen. Auch die Schule „In der Widum“ in Lengerich – in Trägerschaft der evangelischen Kirche – stellt Schülerinnen und Schüler keinen Fahrdienst mehr, wenn sie keinen Mund-Nasen-Schutz nicht tragen können. Zunehmend erreichen den Landeselternverband Berichte, dass in vielen Kommunen und auch Schülerinnen und Schüler aus Dortmund zu LWL Schulen in Bochum nicht transportiert werden.

Jetzt hat auch der Landschaftsverband Rheinland seinen Förderschulen mitgeteilt, dass er diesen Schülerinnen und Schülern den Transport in den eigenen Schulbuslinien verweigert. Der Landschafteverband Rheinland betreibt allein für Schülerinnen und Schüler mit körperlichen Behinderungen für 19 Förderschulen und wirbt auf seiner Homepage damit, 5.000 seiner Schülerinnen und Schüler wegen ihrer Behinderung über die weiten Strecken zu den Förderschulen zu transportieren.