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Wird außerklinische Intensivpflege massiv eingeschränkt?

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Foto: omp

Berlin (kobinet) Am 2. Juli verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Intensivpflege in dem der Gemeinsame Bundesausschuss damit beauftragt wird, eine Richtlinie zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege zu schreiben. Der kobinet-Redaktion wurde ein erster Entwurf dieser "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung mit außerklinischer Intensivpflege (Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie - AIR) zugeschickt. Dieses vertrauliche Dokument zeigt nach Einschätzung von Expert*innen, dass die außerklinische Intensivpflege in Deutschland faktisch abgeschafft werden soll.

„Es werden derart hohe Anforderungen an die Verordnung außerklinischer Intensivpflege und die Begleitung der betroffenen Menschen gestellt, dass dies kaum mehr umsetzbar sein wird. Die Folge ist eine klare Kanalisation in Richtung stationäre Versorgung“, heißt es aus Expert*innenkreisen.

Wie der kobinet-Redaktion bekannt wurde, war dieser Richtlinienentwurf bereits im April, also lange vor der Verabschiedung des Gesetzes, fertig. Lese man aufmerksam den Text, lasse sich daraus nur schließen, dass die Teilhabe und Inklusion sowie ein selbstbestimmtes Lebens für ca. 25.000 Menschen in Deutschland offensichtlich als ein Auslaufmodell betrachtet wird, so die Expert*innenmeinung zu diesem Entwurf.