
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Die Stiftung Anerkennung und Hilfe richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgewirkungen leiden. Am 31. Dezember 2020 endet die Anmeldefrist und im Jahr 2021 werden die schon gestellten Anträge noch bearbeitet. Darauf macht die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe in der Darßer Straße 103 in 13051 Berlin aufmerksam.
„Die Betroffenen können bei uns ihre Geschichte aufarbeiten und eine Anerkennungsleistung erhalten. Es gibt in jedem Bundesland mindestens eine Beratungsstelle“, informiert die Berliner Beratungsstelle.




