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Mit 62 unfreiwillig im Pflegeheim

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Foto: Irina Tischer

Leipzig (kobinet) Wie schnell es gehen kann, dass man in Deutschland in einem Pflegeheim landet und wie schwer es ist, seine nötige Hilfen außerhalb solcher Einrichtungen zu organisieren, das bringt ein Bericht des MDR-Magazin Exakt auf den Punkt, der gestern Abend unter dem Titel "Mit 62 ins Pflegeheim" ausgestrahlt wurde. Der Beitrag zeigt dabei auch auf, wie unterschiedlich die bewilligten Kostensätze für eine Persönliche Assistenz in Sachsen sind.

Link zum Filmbeitrag des MDR-Magazin Exakt vom 5. August

Lesermeinungen

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5 Lesermeinungen
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Michael Günter
06.08.2020 21:09

Sorry,
wenn man in Sachsen immer so willkürlich mit Zahlen umgeht und diese in die Welt hinausposaunt, dann wundert mich echt nichts mehr…
9300 € im Monat (also die Zahlengrundlage, die das Sozialamt – sollte wohl eher Träger der Eingliederungshilfe plus Sozialamt heißen!) entsprechen bei 13,85€ die Stunde = 671 Stunden – und ein Monat hat 732 Stunden. Also bleibt hier eine „Deckungslücke“ von 61 Stunden je Monat – wohlgemerkt mit dem Satz, den die Beraterin vorgelegt hat – 13,85€/h!
Jetzt sollte man aber hinzuberechnen, dass die Pflegeversicherung bei jemandem wie Kerstin ebenfalls im Boot ist – und dies wird eben nicht mit den Leistungen der Sozisalhilfe und der EGH verrechnet!
Gehen wir hier mal von einem Pflegegrad 3 aus – erscheint mir realistisch aufgrund der massiven Mobilitätseinschränkungen. Daraus resultieren nochmal 1298€/Monat an Sachleistungen, was bei 13,85€ etwa 94 Stunden im Monat entspricht. Hinzu kommen Leistungen von 125 € Entlastungsleistungen = 9 Stunden; sowie Ansprüche auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege = nochmal 14,5 Stunden im Monat…
Nettobereinig bleiben Kerstin damit lediglich 782€ fürs Leben (Grundlage 13,85€/Stunde).
Das klingt erschreckend, aber erstens muss man mal die Lebenshaltungskosten im Osten anders bewerten, als in irgendwelchen Metropolregionen. Und zweitens, und dies sollte man hier beachten liegt ihr Bedarf an Unterstützung sicherlich nicht 24h/Tag vor – jedenfalls hatte ich nicht ansatzweise das Gefühl dafür! Nebenbei hat sie sicherlich eigene Einkünfte aus Rentenanwartschaften, weil ihre Situation eben nicht immer so war…- warum sie, obwohl sie noch locker 5 Jahre arbeiten könnte/müsste, dennoch keinerlei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben beantragt…
Jetzt kommt aber noch ein wesentlicher Aspekt hinzu: Kerstin ist nicht absaugpflichtig, schläft wohl meistens durch, etc.pp.
D.h. für mindestens 8 Stunden am Tag müsste man veranschlagen, dass sie lediglich eine Rufbereitschaft in ihrer Wohnung bedarf – und selbst dann, werden davon lediglich 40% bezahlt – also müssen wir hier je Tag nochmal 4,8 Stunden abziehen – damit wären wir in der Summe und ohne Beteiligung der Pflegeversciherung bei rund 586 Stunden im Monat, abzgl. der auf der Basis von 13,85€ bewilligten Summe von 671 Stunden kämen rechnerisch nochmals 86 Stunden oder 1177 € dazu – also lägen wir hier bei 1959€ Versorgungsleistungen. Sorry, welcher Rentner im Osten hat die denn?

Hubertus Thomasius
Antwort auf  Michael Günter
12.08.2020 13:22

Hallo Herr Günter, was wollen Sie uns damit sagen?

Michael Günter
Antwort auf  Hubertus Thomasius
13.08.2020 18:31

Hallo Herr Thomasius,
ich dachte, dass ich das was ich sagen wollte geschrieben hätte, sorry.
Nochmal kurz: Selbst auf der Grundlage der anviserten 13,85€, um der es der Dame in dem Video ging (statt des wesentlich niedrigeren Satzes des Landkreises), halte ich Leistungen von 9300€ im Monat von Seiten des Sozialamtes und der EGH (leider kommt das im Beitrag nicht genau rüber, aber ansich sollten die Beiträge seit 1.1.20 getrennt ermittelt werden) für bedarfsdeckend, wie ich mich meiner Rechnung ausführen wollte.
Da im Bericht ausschließlich Assistenzleistungen benannt wurden, kann es sich bei der Rechnung der Landkreises wohl auch nur im Leistungen handeln, die zusätzlich zu den Leistungen der PV bewilligt wurden. Und wenn man diese hinzurechnet und die von mir – zugegeben nach „Augenschein“ (weil auch sonst nichts dazu gesagt wurde!) – unterstellten Kompetenzen (nur Nachtbereitschaft statt rund um die Uhr Betreuung!) miteinander verrechnet, komme ich zu dem Ergebnis, dass dies in der Summe bedarfsdeckend – und zwar selbst mit dem Betrag von 13,85€/Stunde sein sollte…
Wenn sie andere Informationen haben, lassen sie mich doch daran teilhaben.
Noch kürzer: Allein auf Grund des bewilligten Betrags von 9300€ erschliesst sich mir nicht, warum Kerstin in ein Pflegeheim musste. Aber statt diese „Black-box“ mal zu öffnen und dem Zuschauer zu erläutern, wird pauschal ein Urteil über den Kostenträger gefällt…

Hubertus Thomasius
Antwort auf  Michael Günter
14.08.2020 22:59

Hallo Herr Günter,
Ihre Meinung ist die Meinung und Argumentation der Kostenträgerseite. Sie verteidigen die Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag in deren Sinn.
Das sollte festgehalten sein.

Christoph Heynck
Antwort auf  Michael Günter
18.08.2020 13:55

Hallo Herr Günter,
der Beitrag richtete sich ja nicht an ein fachkundiges Publikum, von daher ist es schön, dass wir auf dieser Plattform die offen gebliebenen Fragen ansprechen können.

  1. In dem Beitrag erklärt eine Expertin, dass die 24-Stunden-Assistenz ca. 15.000€ kosten würde. Nehmen wir einmal an, die Frau weiß, wovon sie spricht. Das heißt, die Stunde liegt wohl bei ca. 20,49€. Wie setzt sich das zusammen?
  2. 13,85€ wäre hier offensichtlich der AN-Brutto Stundenlohn. Dazu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Dazu kommen die Vertretungsbedarfe, wenn Assistent*innen krank werden oder Urlaub haben. Und schließlich noch Unkosten, die bei der Verwaltung und Organisation der Assistenz entstehen, darunter die Kosten für eine professionelle Lohnabrechnung. Weitere Teilbedarfe zur erfolgreichen Umsetzung der Assistenz wären denkbar, das verrät uns der Beitrag nicht.
  3. Sie haben Recht, dass der Beitrag keinen klaren Aufschluss über die Rolle der Pflegekasse ermöglicht. Beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget würde man generell von der gesamten benötigten Summe sprechen, die von den verschiedenen Kostenträgern zusammen kommen muss, und davon gehe ich in diesem Beitrag aus.
  4. Falsch liegen Sie jedenfalls in Ihrer Annahme, dass hier der Sachleistungsbetrag genutzt werden könnte. Es gilt der nur knapp halb so hohe Pflegegeld-Betrag. Da ich jedoch davon ausgehe, dass der Beitrag von der gesamten Summe spricht, ist dies für das Endergebnis nicht erheblich, es verschiebt nur, wie viel Leistung von welchem der Kostenträger kommen kann.

So viel zu den Punkten, die ich hier inhaltlich beantworten kann.

Im Übrigen habe ich Ihre Mutmaßungen darüber, ob die Frau wirklich 24 Stunden Assistenzbedarf habe, welchen Pflegegrad sie habe, wie die nächtliche Versorgung sicher zu stellen sei, als sehr übergriffig und anmaßend empfunden.

In jedem Fall haben Sie uns einen Einblick verschafft, wie eine Berichterstattung über die persönliche Assistenz vom Publikum wahrgenommen wird und auf was man bei der Darstellung der Thematik zukünftig achten muss, um solche Missverständnisse auszuschließen. Es liegt halt in der Natur solcher Medien, den Blickwinkel auf die betroffenen Personen auszurichten, anstatt zwei Drittel der Sendezeit mit Kalkulationen zu füllen, um auch die Skeptiker zu überzeugen.