
Foto: Susanne Göbel
Mainz (kobinet) Bei der Priorisierung innerhalb der COVID-19-Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können derzeit noch nicht alle Krankheitsbilder und Impfindikationen berücksichtigt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, in begrenzten Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zu ermöglichen, die eine Einstufung in eine der Priorisierungsgruppen der Corona-Impfverordnung regeln. Hierzu hat Rheinland-Pfalz nun ein Verwaltungsverfahren für Einzelentscheidungen entwickelt.











































