
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
BERLIN (kobinet) Um die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden Einnahmeausfälle der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu mindern und die Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten zu sichern, hat sich die Bundesregierung ausnahmweise bereit erklärt, einmalig einen Teil der Kosten zu übernehmen.










































