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Gleichberechtigten Zugang mit Braille-Schrift ermöglichen

Barrierefreier PC-Arbeitsplatz, Tastatur mit Braille-Zeile und Monitor
Tastatur mit Braille-Zeile und Monitor
Foto: Bente Hansen

Berlin (kobinet) "Nicht viele werden beim 4. Januar als Welttag der Brailleschrift an 'Internet' denken“, meint Michael Wahl, Leiter der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund). Dabei öffnen die tastbaren Punkte seit knapp 200 Jahren für Nichtsehende und hochgradig im Sehen beeinträchtigte Menschen der Zugang zu schriftlichen Informationen.

In einer Zeit ohne Internet war die Brailleschrift die einzige Möglichkeit Nichtsehender zur Informationsteilhabe. Die Etablierung von Braille ermöglichte sowohl den Zugang zum Lesen und Schreiben als auch zu einer qualifizierten Ausbildung und Bildung sowie für die Verwirklichung gesellschaftlicher Teilhabe, berichtet Michael Wahl. „Heute stehen Blinden mit den technologischen Entwicklungen, die in den vergangen Jahren stattgefunden haben, die verschiedensten Informationszugänge zur Verfügung.“ Diese unterschiedlichen Informationszugänge können kombiniert effizient genutzt werden. Der Papierausdruck (in Braille- oder adaptierter Schwarzschrift) oder der digitalen Text, der mit Hilfe von Braillezeile oder einer Vergrößerungssoftware lesbar wird, kann in Verbindung mit der Sprachausgabe umfassende und auch erfassbare Informationsvermittlung gewährleisten.

Michael Wahl ist der Auffassung, dass „Gesetzestexte oder mathematische Formeln vorgelesen zu bekommen, schon eine gewisse Herausforderung an das Erinnerungsvermögen darstellt“. Hingegen lassen sich diese Texte mit Braillezeile, einem speziellen Computerausgabegerät, das Zeichen in Blindenschrift übersetzt, „im wahrsten Sinne des Wortes begreifen“. Damit diese assistiven Technologien aber funktionieren, müssen Webseiten beispielsweise so gestaltet und aufgebaut sein, dass sich Informationen wie Elementtypen oder Darstellungsattribute auslesen lassen. Gleichzeitig müssen alternative Eingabeformen möglich sein. Dies sind nur zwei Aspekte von digitaler Barrierefreiheit.

Die Verpflichtung für die Betreiber von Webseiten öffentlicher Stellen, den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang zu ihren Websites, inklusive Intranet und Downloads nachzukommen, ist auch in Hinblick auf die assistiven Technologien wesentlich, wie Michael Wahl berichtet. Die EU-Richtlinie 2016/2102 (über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) sichert somit den barrierefreien Zugang zu Kommunikation und Information auf Websites. „Die Brailleschrift war einer der ersten Schritte, Barrieren abzubauen. Mit der Barrierefreiheit von Websites und Apps geht die Brailleschrift auch Web 4.0.“ meint der Leiter BFIT-Bund.

Über die BFIT-Bund

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) ist eine unabhängige Prüfstelle für die digitale Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen des Bundes. Sie ist ein eigenständiger Bereich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See am Standort Berlin. Die BFIT-Bund ist aufgrund der neuen Regelungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in § 13 Absatz 3 ins Leben gerufen worden. Sie erfüllt die Aufgaben der Überwachungsstelle des Bundes und damit einen Teil der Aufgaben, welche dem Mitgliedsstaat Deutschland durch § 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Fragen der Überwachung, Überprüfung sowie der Berichtslegung von digitalen Angeboten von öffentlichen Stellen übertragen worden sind.

Hintergrund „Welt-Braille-Tag“

„Am 4. Januar 1809 wurde Louis Braille geboren. Im Alter von nur 16 Jahren erfand er die Blindenschrift, die deshalb auch ‚Brailleschrift‘ genannt wird. Ihm zu Ehren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2018 den 4. Januar zum Internationalen Welt-Braille-Tag erklärt. Der Aktionstag macht jährlich auf die zentrale Bedeutung der Blindenschrift und die Situation blinder und stark sehbehinderter Menschen aufmerksam“, berichtet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seinem Newsletter dbsv.

In diesem Jahr widmet der DBSV den Aktionstag blinden Kindern und veröffentlicht ein kurzes Video auf www.dbsv.org/blindenschrift

Zudem verweist der Verband auf einen Podcast mit dem Titel „Ich möchte, dass es alles in Braille gibt!“ Dieser kann auf der Seite des DBSV-Jugendclubs angehört und herunterladen werden:

https://dbsv-jugendmagazin.podspot.de/