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Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Am gestrigen Freitag, den 26. März, stimmte die Länderkammer mit großer Mehrheit für die Reform. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und neu strukturiert.










































