Menu Close

Lebenshilfe: Auch Bundesrat soll neues Betreuungsrecht beschließen

Bundesadler und Schrift Bundesrat
Logo Bundesrat der BRD
Foto: public domain

Berlin (kobinet) Die mittlerweile vom Bundestag verabschiedete Betreuungsrechtsreform berücksichtigt viele Forderungen der Lebenshilfe. "Wir haben wichtige Verbesserungen erreicht, die Menschen mit rechtlicher Betreuung ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen werden. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Das neue Gesetz muss auch die letzte Hürde im Bundesrat nehmen“, erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt. Sie appelliert daher an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, in ihrer heute am 26. März stattfindenden Sitzung dem Gesetzesvorhaben keine Steine in den Weg zu legen und die Reform ohne Einschränkung passieren zu lassen.

Zukünftig wären dann nach Informationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung ausgeschlossen. Rechtlich Betreute würden ihre Prozessfähigkeit behalten und an Gerichtsverfahren persönlich beteiligt. Schriftstücke würden ihnen selbst und nicht mehr nur ihrem Betreuer zugestellt. Das sind einige der Nachbesserungen, die die Lebenshilfe und andere Verbände gefordert hatte und nun umgesetzt werden sollen. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, wird das neue Betreuungsrecht voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht von der Lebenshilfe gibt es unter: www.lebenshilfe.de/selbstbestimmung-staerken-betreuung-verbessern