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Bundesrat hat Reform des Betreuungsrechts zugestimmt

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Foto: public domain

Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet. Am gestrigen Freitag, den 26. März, stimmte die Länderkammer mit großer Mehrheit für die Reform. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und neu strukturiert.

Im Zentrum stehe die Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Das reformierte Betreuungsrecht sei am Selbstbestimmungsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtet. „Damit ist ein bedeutender Meilenstein erreicht“, sagt Thorsten Becker, Vorsitzender des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen (BdB): „Endlich wird die Selbstbestimmung der Klient*innen in den Mittelpunkt der Betreuung gerückt. Dafür haben wir jahrelang gekämpft.“ Die Qualität in der rechtlichen Betreuung werde dadurch verbessert. Die Unterstützung der Klient*innen bekomme Vorrang vor der Stellvertretung. „Betreuung wird nun als Prozess definiert, der Menschen darin unterstützt, autonom und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Ein großer Fortschritt“, erklärte Thorsten Becker.