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Von ambitioniertem Gesetz zur Barrierefreiheit weit entfernt

Porträt von Andreas Bethke
Porträtfoto Andreas Bethke
Foto: Rolf Barthel

Berlin (kobinet) Trotz Fortschritten gegenüber dem Referentenentwurf ist der von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nach Ansicht des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) noch weit von einem ambitionierten Gesetz zur Förderung der Barrierefreiheit und damit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben entfernt. Einzelne Vorschläge des Verbandes seien zwar aufgegriffen worden, das reiche aber längst nicht für ein gutes Gesetz zur echten Verbesserung von Barrierefreiheit, teilte der DBSV in seinem Newsletter dbsv-direkt mit.



Am 24. März hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) – RL 2019/882 – zur Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden. Das betrifft u. a. Bankdienstleistungen, den Zahlungsverkehr, den Onlinehandel, bestimmte Selbstbedienungsterminals oder E-Books. „Nach einer ersten Analyse ist festzustellen, dass die Bundesregierung die Kritik des DBSV in zwei wichtigen Bereichen aufgenommen hat: Anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, lehnt sich der im Gesetz verwendete Barrierefreiheitsbegriff jetzt an die bekannte Definition des Behindertengleichstellungsgesetzes an. Außerdem sind die Möglichkeiten zum Durchsetzen von Barrierefreiheit deutlich verbessert worden. Das betrifft unter anderem die Schaffung einer Schlichtungsmöglichkeit zur Durchsetzung von Barrierefreiheit gegenüber Wirtschaftsakteuren“, heißt in dbsv-direkt.

„Trotz dieser Fortschritte ist festzustellen, dass wir von einem ambitionierten Gesetz zur Förderung der Barrierefreiheit und damit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch weit entfernt sind“, sagte DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. Der DBSV setze daher auf das anstehende parlamentarische Verfahren, um weitere, dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen. Das betreff u. a. eine zentral und effizient organisierte Marktüberwachung. Wichtig sei zudem, die vorgesehenen Übergangsfristen abzukürzen: „Es kann nicht sein, dass wir noch bis 2040 warten sollen, um endlich überall barrierefreie Geldautomaten vorzufinden“, sagte Andreas Bethke und fordert: „Wir erwarten, dass am Ende ein Gesetz verabschiedet wird, das sich klar zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen bekennt. Dazu gehören konkrete Fördermaßnahmen, klare einklagbare Rechte und eine zeitnahe Umsetzung“.

Link zu weiteren Informationen zum EAA des DBSV gibt’s unter: www.dbsv.org/eaa.html

Link zum Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz