
Foto: Bundessozialgericht
Greifswald/Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch die Kosten der häuslichen Krankenpflege in ambulant betreuten Wohngruppen zu übernehmen hat. Dazu gehört zum Beispiel auch die Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Thrombosestrümpfen. Diese medizinische Behandlungspflege müsse nicht vom Personal in einer Senioren- oder Demenz-WG geleistet werden. Darüber berichtet Henry Spradau.











































