
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Dass beim Teilhabestärkungsgesetz noch einiges gestärkt werden kann, um die Teilhabe behinderter Menschen entscheidend zu verbessern, das wurde bereits bei der Debatte zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes am 26. März deutlich. Am Montag, den 19. April, findet nun die Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz und weiteren sechs Anträgen der Oppisitionsparteien im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Die Video-Anhörung wird im Parlamentsfernsehen am 19. April von 12:30 bis 14:00 Uhr mit Gebärdensprache und Untertitelung live übertragen.











































