
Foto: ISL – Phil Hubbe
Berlin (kobinet) Bei der geplanten „Triage-Regelung“ im Infektionsschutzgesetz, das am Donnerstag, den 13. Oktober, in erster Lesung im Bundestag beraten wird, darf das Verbot der Ex-Post-Triage keinesfalls aufgeweicht werden. Vielmehr ist es durch konkrete Strafandrohungen zu erhärten. Bei der Ex-Post-Triage wird eine begonnene Behandlung zugunsten einer anderen Person mit vermeintlich besseren Erfolgsaussichten abgebrochen, obwohl der nun zum Sterben verurteilte Mensch ohne Therapieabbruch möglicherweise noch eine Überlebenschance gehabt hätte. Vorschläge zur Strafbarkeit der Ex-Post-Triage im derzeit diskutierten Infektionsschutzgesetz enthalten die neuen erweiterten Gesetzesformulierungen des Runden Tisch Triage: „Wir positionieren uns damit gegen das Votum des Bundesrats, der eine Überprüfung des Verbots der Ex-Post-Triage angemahnt hat“, erläutert Dr. Sigrid Arnade, Mitinitiatorin des Runden Tisch Triage.






































