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Berlin (kobinet) "'Null Toleranz für Null-Beschäftiger' - Ausgleichsabgabe 4. Staffel muss kommen!" Mit dieser Forderung hat sich der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle zu Wort gemeldet und ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Rund ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, in der Summe über 44.000 Unternehmen in Deutschland, beschäftigen jedoch keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung.
Um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen weiter zu stärken und die Arbeitgeber dazu anzuhalten, ihre gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, ist aus Sicht des Inklusionsbeirats die Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe erforderlich. Die Regierungsparteien hatten sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine vierte Staffel verständigt. Der Inklusionsbeirat fordert, dies nun zeitnah umzusetzen.
Link zum Positionspapier
Über die Staatliche Koordinierungsstelle und den Inklusionsbeirat
Die staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bindet Menschen mit Behinderungen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland ein. Die Koordinierungsstelle ist somit die Schnittstelle zwischen der Zivilgesellschaft und der staatlichen Ebene. Sie ist mit Vertreter*innen von bundesweit agierenden Verbänden von Menschen mit Behinderungen besetzt. Zentrales Gremium ist der Inklusionsbeirat. Die Geschäftsstelle der Staatlichen Koordinierungsstelle ist angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Es reicht – Schluss mit der jahrzehntelangen politischen Ignoranz!
Diese Forderungen sind allerdings gar nicht neu: bereits 2006 (!!!) erhoben Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung auf ihren 3. Alternativen Werkstättentag in der einstimmig verabschiedeten „Deutzer Erklärung“ unter anderem:
“ Politikerinnen und Politiker müssen sich an ihren Zielen messen lassen. Von ihnen
erwarten wir die zielstrebige Umsetzung des anfangs erwähnten Koalitionsbeschlusses und fordern:
1. Bestehende Integrationsfirmen sind finanziell abzusichern. Der flächendeckende
Ausbau an Integrationsfirmen ist voranzutreiben.
2. Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Umwandlung von
Werkstätten in Integrationsbetriebe innerhalb eines Zeitraums von höchstens zehn
Jahren möglich ist.
3. Förderung nur noch der Werkstätten, die bereit sind, sich zu Integrationsbetrieben
weiterzuentwickeln.
4. Bereitstellung von Geldern, die für den Übergang von der Werkstatt auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmt sind.
5. Erhöhung der Ausgleichsabgabe zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen
Eingliederung.
6. Aufklärung von Arbeitgebern über Gelder und Hilfen, die sie bekommen, wenn sie
Menschen mit Behinderung beschäftigen oder einstellen wollen“.
Dies wurde von der Politik seitdem ignoriert …
Link zur „Deutzer Erklärung“: https://cdn.website-start.de/proxy/apps/a1tvb2/uploads/gleichzwei/instances/7596648E-1ADA-4222-9058-40C2E7DCB96A/wcinstances/epaper/9a1e8cbd-bc22-44fc-aed4-19647ca32e00/pdf/Deutzer-Erkl%C3%A4rung.pdf