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Erste Lesung im Bundestag: Bürgergeld statt Hartz IV

Bundestag im Herbst
Bundestag
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Das Arbeitslosengeld II im Besonderen und die staatliche Grundsicherung im Allgemeinen sollen reformiert und durch ein neues "Bürgergeld“ abgelöst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/3873) der Bundesregierung vor, der am 13. Oktober von 9:00 bis 10:20 Uhr in erster Lesung im Plenum des Bundestags beraten wird. Darauf hat der Informationsdienst Heute im Bundestag hingewiesen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf dem Bericht zufolge unter anderem vor, in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten zu lassen, damit sich die Leistungsberechtigten stärker auf Arbeitssuche und Weiterbildung konzentrieren können. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen werden. Auf eine Prüfung des Vermögens soll verzichtet werden, „sofern es nicht erheblich ist“, also 60.000 Euro für eine Person beziehungsweise 30.000 für jede weitere im Haushalt lebende Person nicht übersteigt. Nach Ablauf der Karenzzeit soll es eine entbürokratisierte Vermögensprüfung mit höheren Freibeträge geben.

Link zum vollständigen Bericht von Heute im Bundestag