
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Das Plenum des Deutschen Bundestages berät am Donnerstag, den 13. Oktober voraussichtlich ab 16:10 Uhr, den von der Bundesregierung angekündigten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, bei dem es um Regelungen zur Nichtdiskriminierung im Falle pandemiebedingter Triage-Situationen geht. Nach 40-minütiger Debatte soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Gesundheitsausschusses überwiesen werden, heißt es auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.
„Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz ändern, um Menschen mit Behinderung im Falle knapper intensiv-medizinischer Kapazitäten vor Benachteiligung zu bewahren. Damit solle die ‚Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Gericht hatte Ende 2021 vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie 2021 entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. Bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichte sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht, hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Entscheidend sei, dass eine gesetzliche Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung bewirkt“, heißt es zum Hintergrund des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens auf der Seite des Deutschen Bundestages.
Mit eigenen Formulierungsvorschlägen hat der „Runde Tisch Triage“ die kontroverse Diskussion um eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung von Zuteilungsentscheidungen bei zu knappen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Ressourcen belebt. „Dabei haben wir uns auf einige Kernpunkte konzentriert,“ erläutert Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen, die zu den erfolgreichen Beschwerdeführer*innen vor dem Bundesverfassungsgericht gehört.
In der bisherigen Planung für die Plenarsitzung des Deutschen Bundestags ist die Debatte zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, also zu den Regelungen im Falle einer Triage, am 13. Oktober von 16:10 bis 16:55 Uhr angesetzt. Erfahrungsgemäß kommt es häufig zu Zeitverschiebungen, so dass sich der Blick auf die aktuelle Tagesordnung lohnt
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