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Berlin (kobinet) Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November nach Informationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet. „Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde“, teilte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt mit.








































