Berlin (kobinet) Für Patientinnen und Patienten mit geistiger oder mehrfacher Behinderung bringt der 1. November nach Informationen der Bundesvereinigung Lebenshilfe große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Darauf haben sie dann einen Rechtsanspruch und die Kosten werden erstattet. "Wir sind froh, dass diese wichtige Unterstützung nun endlich auf sichere finanzielle Füße gestellt wurde", teilte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt mit.
„Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und Therapien unmöglich werden“, heißt es vonseiten der Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Selbst wenn Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag gut zurechtkämen könnten sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson sei da eine wertvolle Hilfe. Sie könne schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem könne sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.
Mit den ab 1. November gültigen Regelungen werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Unterstützungspersonen eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert, teilte die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit.
Die Lebenshilfe informiert ausführlich über die gesetzlichen Neuerungen zur Assistenz im Krankenhaus. Sie hat auch eine Checkliste und eine Handreichung der Fachverbände für Menschen mit Behinderung veröffentlicht. Link zu den Informationen:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/senioren/menschen-mit-behinderung-im-krankenhaus
Am 20. Oktober 2022 veröffentlichte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zudem Informationen für Praxen hinsichtlich der Krankenhausbegleitung von Menschen mit Behinderung. Denn bei einer stationären Behandlung kann es medizinisch notwendig sein, dass Menschen mit Behinderung eine Begleitung im Krankenhaus benötigen. Praxen können Betroffene unterstützen und die medizinische Erforderlichkeit der Begleitung bescheinigen.