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Europäischer Gerichtshof für Menschrechte stärkt Recht auf Teilhabe behinderter Menschen

Dr. Martin Theben
Dr. Martin Theben
Foto: privat

Berlin (kobinet) Dr. Martin Theben, der für die kobinet-nachrichten immer wieder über geschichtlich relevante Meilensteine der Behindertenbewegung berichtet, hat sich nun in einem Beitrag einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 8. Februar 2022 gewidmet. Dieser hat das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt, schreibt der Berliner Rechtsanwalt in einem Beitrag für das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation www.reha-recht.de.

„Der nachfolgende Beitrag nimmt eine sehr bedeutsame Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)2 zum Teilhaberecht von Menschen mit Behinderungen in den Blick. Der in Rumänien angesiedelte Fall thematisiert die angemessene Bewertung einer Beeinträchtigung und der daraus resultierenden Folgen für die betroffene Person. Vor dem Hintergrund des in Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Rechts auf Achtung der Privatsphäre gelangte der Gerichtshof im vorliegenden Fall zu dem Schluss, dass die rumänischen Behörden und Gerichte die Behinderung des Beschwerdeführers nicht angemessen bewertet hatten. Dadurch habe er nicht die erforderliche persönliche Assistenz erhalten, die er tatsächlich benötigte. Nach einer Darstellung der wesentlichen Kernelemente dieser Entscheidung wird das Urteil im Kontext der bundesrepublikanischen Rechtspraxis eingeordnet. Im Ergebnis wird die Ansicht vertreten, dass auch in der Bundesrepublik nicht
nur medizinische, sondern auch soziale Aspekte bei der Gewährung von Teilhaberechten noch stärker berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen der Bedarfsermittlung“, heißt es in der Einführung des Beitrags des Berliner Rechtsanwalts Dr. Martin Theben.

Link zum Beitrag von Dr. Martin Theben