Menu Close

Wohnungsgesellschaft behindert „behinderten“ Mieter

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren (via Vorstand, wir leiten weiter) per Email.
Ein Elektrorollstuhlfahrer steht vor einer Treppe im Treppenhaus
Foto von einem Treppenhaus
Foto: Roman Urdl

München (kobinet) Wohnungen sind schwer zu finden, barrierefreie Wohnungen erst recht. Vor allem in München ist es für Menschen mit Einschränkungen besonders schwer gut unterzukommen. Gerade diejenigen, die eine Erdgeschoßwohnung beziehen durften, schätzen sich glücklich, wenn sie die folgende Geschichte hören. Ein Mieter mit Einschränkungen hat die kobinet Redaktion darüber informiert, dass er seit dem 8. September 2022 seine Wohnung im Obergeschoss nicht mehr verlassen kann. Da er einen Elektrorollstuhl nutzt, ist auch eine händische Möglichkeit über das Treppenhaus nach unten zu gelangen unmöglich.



Die Wohnungsbaugesellschaft und deren Hausverwaltung kommunizieren leider nicht, wie lange der Zustand noch andauern wird. Herr U. (Name ist der Redaktion bekannt) hat inzwischen einen Anwalt hinzugezogen. Dies war allerdings nur mäßig erfolgreich, lediglich eine zehnprozentige Mietminderung hat die Vermieterin zugestanden. Die Bewohnerschaft des Hauses wird inzwischen auf einen medizinischen Fahrdienst verwiesen, der angeblich Tragdienste über das Treppenhaus leistet. Der Fahrdienst hingegen verweigert aber grundsätzlich den händischen Transport eines Elektrorollstuhls. Somit kann Herr U. seit sieben Wochen und auf unbestimmte Zeit seine Wohnung nicht verlassen.