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Berlin (kobinet) Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener veranstalten gemeinsam einen Essaywettbewerb für die beste Antwort – mit Begründung – auf die Frage: „Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz?“ Die Beiträge sollen insbesondere die menschenrechtlichen Regelungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen berücksichtigen. Nachdem die Frist für die Einreichung von Beiträgen mittlerweile abgelaufen ist, haben die Verbände nun eine Shortlist mit den Beiträgen des Essaywettbewerbs veröffentlicht.








































