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Shortlist mit Essays zu den Rechten Psychiatrieerfahrener

Ausschnitt einer Computertastatur
Tastatur
Foto: H.T.

Berlin (kobinet) Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener veranstalten gemeinsam einen Essaywettbewerb für die beste Antwort - mit Begründung - auf die Frage: "Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz?" Die Beiträge sollen insbesondere die menschenrechtlichen Regelungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen berücksichtigen. Nachdem die Frist für die Einreichung von Beiträgen mittlerweile abgelaufen ist, haben die Verbände nun eine Shortlist mit den Beiträgen des Essaywettbewerbs veröffentlicht.



„Die Frist für die Einreichung von Beiträgen war der 31.7.2023. Alle eingereichten Beiträge wurden der Jury anonym vorgelegt. Sie hat aus den eingegangenen Beiträgen eine Vorauswahl getroffen und Beiträge, die sie für weniger interessant hält (Shortlist), mit 2/3-Mehrheit ausgeschlossen. Diese Vorauswahl wird nun bis zur Preisverleihung ohne Namensnennung der Autoren jeweils als PDF veröffentlicht und ist nach aufsteigender Länge der Aufsätze geordnet“, heißt es vonseiten der Verbände.

Link zu den Beiträgen und weiteren Informationen

Lesermeinungen

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Marion
19.10.2023 11:31

Menschenwürde ist ein Begriff, der definiert, dass ein Mensch, egal welcher Herkunft, Religion, krank, erwerbsunfähig, eben wertvoll ist. Mehr nicht

Der Begriff darf nicht mit „menschenunwürdig“ verwechselt werden.

Vermutlich ist auch das der Grund, warum niemand darüber berichten mag.
Wenn der Begriff der Menschenwürde nämlich missbraucht wird um andere gesetzliche Regelungen damit in Frage zu stellen, dann ist das nicht hilfreich, weder für die Forderer noch für die Menschen, die als Publizist selbiger argieren.

So ganz verstehe ich diese Forderungen auch nicht, denn inhaltlich hätte man diese bereits vor dem Bundesverfassungsgericht bringen können um damit zu klären, ob die Ergebnisse des Wettbewerbs dem höchstrichterlichen Bewertungen stand hält – hat man aber nicht und das wirft Fragen auf …….