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Greifswald (kobinet) Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2016 wurde geregelt, dass Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben, auch alternative Angebote zur beruflichen Bildung und zur Beschäftigung in der WfbM erhalten. Neben der Nutzung eines Budgets für Arbeit können diese seit dem 1.1.2018 auch bei sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ wahrgenommen werden (§ 60 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch -SGB IX). Rehadat hat nun ein Verzeichnis über diese „Anderen Leistungsanbieter“ veröffentlicht, wie Henry Spradau in seinem Bericht für die kobinet-nachrichten schildert.







































