
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Bremen (kobinet) Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hat in einem Beschluss von November 2023 festgestellt, dass auch nach Erreichen des Rentenalters ein Anspruch auf eine notwendige Arbeitsassistenz für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bestehen kann. Darauf macht Henry Spradau in einem Beitrag für die kobinet-nachrichten. Dabei geht es um eine Frage, die immer mehr behinderte Menschen beschäftigt, die auf Arbeitsassistenz angewiesen sind und nach dem Eintritt in die Rente trotzdem noch arbeiten wollen.









































