
Foto: Logo Institut für Menschenrechte, CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=61713390)
BERLIN (kobinet) Im August 2023 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses sind maßgebliche Leitlinien für die weitere Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Projekt Monitoring-Stelle Berlin, möchte nun in Berlin mit der Politik darüber ins Gespräch kommen, wie es in Berlin nach der zweiten Staatenprüfung weitergeht.
Dazu bereitet die Monitoring-Stelle Berlin eine Veranstaltung im Abgeordnetenhaus Berlin vor, um dort über die Handlungsempfehlungen mit den inklusionspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis90/ Die Grünen und Die LINKE ins Gespräch zu kommen.
In Fachforen und in gemeinsamen Runden sollen dabei Themen wie
- das Recht auf inklusive Ausbildung und Arbeit
- das Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen
- das Recht auf inklusive Bildung
- die Politische Partizipation mit dem Fokus auf Barrierefreiheit
besprochen werden.