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Zeit für Taten: Bundesregierung muss Versprechen zur Freistellung von Einkommen und Vermögen endlich einlösen

Christian Bayerlein
Christian Bayerlein
Foto: BJOERN LUBETZKI

Koblenz (kobinet) Christian Bayerlein aus Koblenz ist seit vielen Jahren in der Selbstbestimmt Leben Bewegung aktiv, der nutzt einem elektrischen Rollstuhl und ist auf Persönliche Assistenz angewiesen. Dabei ist er so wie viele andere behinderte Assistenznutzer*innen von der Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei Leistungen zur Eingliederungshilfen betroffen. Christian Bayerlein hat sich nun mit einem Kommentar für die kobinet-nachrichten zu Wort gemeldet, in dem er deutlich macht, dass es nun Zeit für Taten vonseiten der Bundesregierung ist.



Zeit für Taten: Die Bundesregierung muss ihre Versprechen zur Freistellung von Einkommen und Vermögen endlich einlösen

Kommentar von Christian Bayerlein

Die aktuelle Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ehrgeizige Ziele für die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung formuliert. Ein zentrales Versprechen war, im Zuge der Evaluation des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen zu gehen. Diese Maßnahme ist essenziell, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und ihre finanzielle Unabhängigkeit zu stärken.

Doch obwohl wir uns nun im letzten Jahr dieser Legislaturperiode befinden, fehlen sichtbare Fortschritte in dieser wichtigen Angelegenheit. Die angekündigten Schritte bleiben bislang aus, und der Handlungsbedarf ist größer denn je.

Was steht auf dem Spiel?

Der Verzicht auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Eingliederungshilfe ist kein bloßer Verwaltungsakt – er ist ein zentraler Hebel zur Stärkung der Selbstbestimmung und finanziellen Freiheit von Menschen mit Behinderung. Ohne diese Anrechnung könnten viele Menschen ihre Ressourcen effektiver nutzen, um ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen und aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben. Der positive Effekt eines solchen Verzichts ist klar dokumentiert und unbestritten.

In dem Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Bundesteilhabegesetzes, der Ende 2022 veröffentlicht wurde, werden die positiven Auswirkungen der bereits eingeführten Regelungen zur Einkommens- und Vermögensfreistellung deutlich hervorgehoben. Der Bericht zeigt, dass diese Maßnahmen zu einer erheblichen Entlastung der Betroffenen geführt haben, indem sie finanzielle Freiräume geschaffen und die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme von Leistungen verringert haben.

Ein dringender Appell

Die Zeit drängt. Menschen mit Behinderung können nicht länger auf die Umsetzung dieser versprochenen Verbesserungen warten. Die Bundesregierung ist nun gefordert, ihre Ankündigungen in die Tat umzusetzen. Es ist an der Zeit, die letzten verbleibenden Hürden für eine echte finanzielle Gleichstellung von Menschen mit Behinderung abzubauen und die Freistellung von Einkommen und Vermögen konsequent auszuweiten.

Diese Schritte sind nicht nur notwendig, um den Koalitionsvertrag zu erfüllen, sondern auch, um die im Bundesteilhabegesetz verankerten Ziele – mehr Selbstbestimmung und Teilhabe – endlich vollumfänglich zu realisieren. Ein weiteres Zögern würde bedeuten, die Lebensqualität vieler Menschen mit Behinderung weiterhin unnötig zu beeinträchtigen und ihnen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben vorzuenthalten.

Schluss mit den Ausreden

Es gibt keine überzeugenden Gründe, warum diese Reformen nicht längst auf den Weg gebracht wurden. Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Versprechungen nachzukommen und die dringend benötigten Anpassungen in der Einkommens- und Vermögensfreistellung im Rahmen des BTHG endlich umzusetzen. Der Handlungsbedarf ist klar – ebenso wie die Verpflichtung der Regierung, die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ernst zu nehmen. Wir appellieren eindringlich an die Verantwortlichen, jetzt zu handeln.

Lesermeinungen

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3 Lesermeinungen
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Heidi Eiselein
01.09.2024 11:11

Es ist enttäuschend für mich als Betroffene, wie viel im Koalitionsvertrag die aktuelle „Ampel-Regierung“ asformuliert wurde.
Bisher ist das Ergebnis ernüchternd… die Vermögendsanrechtung ist genauso wenig realisiert wie die Überarbeitung des AGGs und viele Belange von Menschen mit Behinderung.

Marion
01.09.2024 11:11

Ich hätte da ja mal eine Idee an den Autor: Einfach eine Petition beim Bundestag einreichen. Das nennt sich dann politische Teilhabe, zumal einige behindertenpolitische Sprecher im Petitionsausschuss sind.

Heidi Eiselein
Antwort auf  Marion
01.09.2024 11:15

oder nächstes Jahr im Wahlkampf die Wahlwerbenden vor Ort ansprechen… und nicht abwimmeln lassen, wenn auf die Internetpräsenzen der eigenen Partei oder die Kontaktadresse des Bundesparteibüros verwiesen wird…
Nehmt Euch Zeit und lasst Euch die Erfolge aus diese Wahlperiode genauso wie die Inhalte des Wahlprogramms von den Leuten am Informationsstand oder – veranstaltung erklären…