
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstmals auch private Anbieter, bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Smartphones, E Books, Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten. VdK-Präsidentin Verena Bentele bewertet das Gesetz als bedeutenden Fortschritt, allerdings nicht als Durchbruch: „Grundsätzlich ist das Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft – auf den zweiten Blick bleibt es jedoch ein zahnloser Tiger. Die langen Übergangsfristen für bestehende Selbstbedienungsterminals wie Bank- und Fahrkartenautomaten, die erst bis spätestens 2040 umgerüstet werden müssen, sind nicht hinnehmbar. Gerade angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und des Rückbaus von Filialen im ländlichen Raum können viele Menschen mit Behinderungen diese Angebote weiterhin nicht selbstständig nutzen. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, dass zwar die Automaten barrierefrei sein sollen, der Weg dorthin aber nicht.“








































